Investitions-Booster nutzen: Warum sich Fassadenreinigungssysteme jetzt besonders lohnen
Mit dem neuen steuerlichen Investitions-Booster schafft der Gesetzgeber gezielt Anreize, um Unternehmen zu Investitionen in moderne Technik zu bewegen. Gerade im Bereich der professionellen Fassadenreinigung ergeben sich dadurch zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 erhebliche Vorteile.
Fassadenreinigungssysteme zählen zu den begünstigten Wirtschaftsgütern
Viele technische Lösungen aus der Fassadenreinigung erfüllen die Voraussetzungen für die 30 % Sonderabschreibung, da es sich um neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, zum Beispiel:
- Schmutzwasser-Auffangsysteme
- mobile Filter- und Aufbereitungssysteme
- Reinigungslanzen und Systemtechnik
- modulare Fassadenreinigungseinheiten
- Einbauten und Systemlösungen für Service-Fahrzeuge
Damit werden genau die Investitionen gefördert, die:
- Umweltauflagen erfüllen
- Prozesse effizienter machen
- Haftungsrisiken reduzieren
- professionelle Standards absichern
Liquiditätsvorteil durch Sonderabschreibung
Durch die Möglichkeit, 30 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen, entsteht ein spürbarer Liquiditätsvorteil.
Zusätzlich können in den zwei Folgejahren jeweils weitere 30 % des Restbuchwerts abgeschrieben werden.
Das bedeutet:
- schnellere steuerliche Entlastung
- bessere Planbarkeit größerer Anschaffungen
- Investitionen lassen sich wirtschaftlich früher amortisieren
Gerade bei Systemlösungen statt Einzelgeräten kann das den Unterschied machen.
Systeme statt Einzelgeräte: strategisch sinnvoll investieren
Viele Betriebe arbeiten noch mit improvisierten Lösungen oder nicht genehmigungsfähiger Technik. Die Investitionsphase bis Ende 2027 bietet die Möglichkeit, gezielt auf systematische, regelkonforme Fassadenreinigung umzustellen.
Vorteile von Systeminvestitionen:
- klare Trennung von Arbeits- und Umwelttechnik
- rechtssichere Schmutzwasserbehandlung
- modulare Erweiterbarkeit
- langfristige Nutzung über viele Jahre
Die Sonderabschreibung reduziert dabei nicht die Qualität der Investition – sondern die steuerliche Belastung.
Dokumentation nicht vergessen
Wichtig ist:
- Rechnung
- Inbetriebnahme im Förderzeitraum
- Zuordnung zum Betriebsvermögen
Eine saubere Dokumentation stellt sicher, dass die Sonderabschreibung problemlos über die Steuererklärung genutzt werden kann – ohne separate Antragstellung.
Fazit: Jetzt investieren, langfristig profitieren
Der Investitions-Booster ist kein kurzfristiger Marketingeffekt, sondern eine echte Chance für Betriebe, ihre technische Ausstattung nachhaltig zu modernisieren.
Gerade im Bereich der Fassadenreinigungssysteme lassen sich Investitionen jetzt steuerlich besonders sinnvoll umsetzen.
Wer ohnehin über neue Systeme nachdenkt, sollte den Zeitraum 2025–2027 strategisch nutzen.
Hinweis für Betriebe:
Viele unserer Fassadenreinigungssysteme erfüllen die Voraussetzungen für die steuerliche Sonderabschreibung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer passenden, investitionsfähigen Systemlösung.
