Mobile Schmutzwasseraufbereitungsanlage WaterCircle im Einsatz

Schmutzwasser Fassadenreinigung Vorschriften: Immer mehr Kommunen kontrollieren

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Betriebe müssen Reinigungswasser zunehmend anzeigen, auffangen und aufbereiten – Verstöße können teuer werden

Fassadenreiniger, Gebäudereiniger und Malerbetriebe in Deutschland sehen sich 2026 mit strengeren Schmutzwasser Fassadenreinigung Vorschriften konfrontiert. Grundlage sind kommunale Entwässerungssatzungen sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das zuletzt im März 2026 geändert wurde. Städte wie Frankfurt am Main, Hamburg, Bremen, Augsburg und Bielefeld verlangen inzwischen eine vorherige Anzeige oder Genehmigung, bevor Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung überhaupt anfallen darf. Wer gegen die geltenden Vorschriften verstößt, riskiert nach § 103 WHG ein Bußgeld.

Warum Reinigungswasser überhaupt ein Problem ist

Hintergrund ist, dass beim Reinigen von Fassaden mit Wasser – auch ganz ohne Chemikalienzusatz – belastetes Schmutzwasser entsteht. Farbreste, Schwermetalle, Algen- und Flechtenbewuchs sowie Rückstände von Reinigungsmitteln gelangen sonst ungefiltert in Regenwasserkanäle, den Boden oder direkt in Gewässer. Genau das untersagen die Satzungen der Kommunen: Eine Versickerung im Erdreich oder eine Einleitung in Regenwasser- oder Mischwasserkanäle ohne Vorbehandlung ist in der Regel nicht zulässig. Erlaubt ist meist nur die kontrollierte Einleitung in den Schmutzwasserkanal – und auch das oft erst nach vorheriger Anzeige beim zuständigen Amt.

Was Kommunen wie Frankfurt, Hamburg und Bielefeld konkret verlangen

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune, folgen aber einem ähnlichen Muster. Die Stadt Bielefeld verlangt seit Juli 2026 in ihrem aktualisierten Anzeigeformular Angaben zu Fassadenmaterial, Ausführungstermin und eingesetztem Reinigungsverfahren, die mindestens vor Beginn der Arbeiten beim Umweltamt eingereicht werden müssen. In Frankfurt am Main regeln die Einleitbeschränkungen der städtischen Entwässerungssatzung, dass Abwasser aus der Gebäudereinigung ausschließlich in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden darf – Regenwasserkanäle und Gewässer sind tabu. Hamburg wiederum verpflichtet Betriebe nach § 12 Abs. 2 Hamburgisches Abwassergesetz dazu, den Einsatz eines Hochdruckreinigers bei der Fassadenreinigung vorab zu melden. Augsburg differenziert sogar danach, ob überhaupt Chemie zum Einsatz kommt: Wird ausschließlich mit Wasser gereinigt und das Schmutzwasser über ein Filtervlies zurückgehalten, entfällt die Anzeigepflicht; sobald Tenside oder andere Chemikalien verwendet werden, muss die Reinigung mindestens fünf Tage vorher angezeigt werden, und bestimmte Wirkstoffe wie Nonylphenolethoxylate sind komplett untersagt.

Auffangen und aufbereiten: Was Betriebe jetzt tun müssen

Für Betriebe bedeutet das in der Praxis vor allem eines: Sie müssen das anfallende Schmutzwasser mit geeigneten Systemen auffangen, etwa über Rinnen oder Wannen unterhalb des Gerüsts, und dürfen es erst nach Rückhaltung der Feststoffe und gegebenenfalls weiterer Aufbereitung ableiten. Häufig verlangen die Kommunen zusätzlich eine schriftliche Mitteilung der tatsächlich angefallenen Schmutzwassermenge nach Abschluss der Arbeiten sowie die Einhaltung allgemeiner Grenzwerte an der Einleitungsstelle.

Mobile Schmutzwasseraufbereitungsanlage WaterCircle im Einsatz
Mobile Schmutzwasseraufbereitungsanlage WaterCircle im Einsatz

„Viele Betriebe wissen gar nicht, dass sie sich beim Kunden vor Ort strafbar machen können, wenn das Schmutzwasser einfach in den Gully oder aufs Erdreich läuft“, sagt Sascha Schmidt, Geschäftsführer der A3-Innoteg GmbH aus Niederhofen, welcher mobile Wasseraufbereitungs- und Auffangsysteme für die Branche entwickelt. „Die Kontrollen haben in den vergangenen Monaten spürbar zugenommen, gerade in größeren Städten mit eigenen Umweltämtern. Wer erwischt wird, zahlt nicht nur ein Bußgeld, sondern verliert häufig auch das Vertrauen des Auftraggebers.“

So vermeiden Betriebe Bußgelder und Auftragsverluste

Die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und dem Ausmaß des Verstoßes und kann je nach Fall von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen. Hinzu kommt ein wachsender wirtschaftlicher Druck von einer anderen Seite: Immer mehr Auftraggeber, insbesondere Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen und die öffentliche Hand, verlangen bereits im Angebot einen Nachweis über die fachgerechte Entsorgung des Reinigungswassers. Betriebe, die diesen Nachweis nicht erbringen können, geraten zunehmend ins Hintertreffen gegenüber Wettbewerbern, die entsprechende Systeme bereits im Einsatz haben.

Checkliste vor dem nächsten Auftrag

Fachleute empfehlen Betrieben deshalb, sich vor jedem Auftrag über die Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune zu informieren und frühzeitig zu klären, ob eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht. Auffang- und Aufbereitungssysteme, die das entstehende Schmutzwasser filtern, bevor es abgeleitet wird, erfüllen diese Auflagen in den meisten Fällen bereits im laufenden Betrieb und lassen sich mobil auf verschiedenen Baustellen einsetzen. Anbieter wie A3-Innoteg liefern dafür unter anderem mobile Aufbereitungsanlagen und Auffangwannen, die direkt auf der Baustelle installiert werden.

Angesichts der zunehmenden Kontrolldichte rechnen Branchenbeobachter damit, dass sich der Trend zu strengeren Vorgaben in den kommenden Jahren fortsetzt. Wer als Betrieb frühzeitig in geeignete Auffang- und Aufbereitungstechnik investiert, verschafft sich damit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen Vorteil bei der Auftragsvergabe.

Schmutzwasser Fassadenreinigung Vorschriften - Auffangwanne für Schmutzwasser bei der Fassadenreinigung auf einer Baustelle
Auffangwanne für Schmutzwasser bei der Fassadenreinigung auf einer Baustelle