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Tarifstreit im Gebäudereiniger-Handwerk: IG BAU fordert zwei Euro mehr pro Stunde

Erste Verhandlungsrunde begann am 9. September – Glas- und Fassadenreiniger sollen künftig 20,40 statt 18,40 Euro verdienen

Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) sind am 9. September 2026 in Berlin in die erste Runde der diesjährigen Tarifverhandlungen Gebäudereiniger gestartet. Die IG BAU fordert für alle rund 700.000 Beschäftigten der Branche einen Festbetrag von zwei Euro mehr pro Stunde bei zwölf Monaten Laufzeit. Der Bundesinnungsverband weist die Forderung als überzogen zurück und spricht angesichts der aktuell schwachen Auftragslage von Symbolpolitik. Der laufende Tarifvertrag endet zum Jahresende 2026, sodass sich beide Seiten in den kommenden Wochen auf ein Ergebnis einigen müssen.

Die Forderungen der Gewerkschaft im Detail – Tarifverhandlungen Gebäudereiniger

Konkret soll der Stundenlohn in der Einstiegslohngruppe LG 1, die zugleich als allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt, von derzeit 15 auf 17 Euro steigen – ein Plus von rund 13,3 Prozent. Für Glas- und Fassadenreiniger in Lohngruppe 6 würde der Mindestlohn von 18,40 auf 20,40 Euro klettern. Die IG BAU begründet die Forderung mit gestiegenen Lebensmittelpreisen, Energiekosten und Mieten, die Beschäftigte in den unteren Lohngruppen besonders stark belasten. Ulrike Laux, im Bundesvorstand der IG BAU für die Tarifverhandlungen Gebäudereiniger zuständig, kritisiert zudem die aus ihrer Sicht zu niedrigen Stundensätze, die Kunden derzeit für Reinigungsleistungen zahlen, und verweist zum Vergleich auf andere Handwerksbranchen mit deutlich höheren Preisen pro Stunde. Bewusst fordert die Gewerkschaft einen Festbetrag statt einer prozentualen Erhöhung, damit vor allem die unteren Lohngruppen überdurchschnittlich profitieren.

Gegenposition der Arbeitgeber: schwache Branchenstimmung

Der Bundesinnungsverband hält dagegen und verweist auf die aktuelle Konjunkturlage im Handwerk. Die Branchenstimmung gilt Verbandsangaben zufolge als die schwächste seit Jahren, was aus Arbeitgebersicht wenig Spielraum für eine derart hohe Lohnsteigerung lässt. Der bestehende Tarifvertrag hatte den Branchenmindestlohn bereits zum 1. Januar 2025 und erneut zum 1. Januar 2026 angehoben, insgesamt um gut elf Prozent in der Einstiegslohngruppe und rund zehn Prozent bei Fachkräften wie Glas- und Fassadenreinigern. Auch die Ausbildungsvergütungen waren in der vergangenen Tarifrunde bereits gestiegen, im ersten Lehrjahr etwa auf 1.000 Euro monatlich. Aus Sicht der Arbeitgeber ist mit diesen Schritten bereits ein erheblicher Teil der gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen worden. Zur vergangenen Tarifrunde im November 2024 hatten beide Seiten vier Verhandlungsrunden benötigt, bevor eine Einigung stand – ein ähnlich zäher Verlauf gilt auch diesmal als wahrscheinlich.

Was die Erhöhung für Fassadenreiniger und Gebäudereiniger bedeuten würde

Für Betriebe hätte eine Einigung nahe an der IG-BAU-Forderung spürbare Folgen für die Kalkulation. Da der Branchenmindestlohn allgemeinverbindlich ist, gilt ein neuer Tarifabschluss automatisch für alle Betriebe der Branche, unabhängig von einer eigenen Tarifbindung. Das betrifft nicht nur klassische Gebäudereiniger, sondern über angrenzende Tarifwerke auch Maler- und Fassadenbetriebe, die vergleichbare Lohnentwicklungen in ihren eigenen Branchenmindestlöhnen beobachten. Wer Aufträge über einen längeren Zeitraum kalkuliert oder Rahmenverträge mit fester Preisbindung abgeschlossen hat, sollte mögliche Lohnsteigerungen bereits jetzt in laufende und künftige Angebote einpreisen, um bei einem Abschluss nicht von steigenden Personalkosten überrascht zu werden. Gleichzeitig rückt für viele Betriebe die Frage in den Vordergrund, wie sich steigende Personalkosten durch effizientere Arbeitsabläufe zumindest teilweise auffangen lassen, etwa durch Technik, die den Zeitaufwand pro Auftrag reduziert.

Wie es jetzt weitergeht

Weitere Verhandlungstermine zwischen IG BAU und Bundesinnungsverband stehen in den kommenden Wochen an. Beide Seiten gelten als grundsätzlich verhandlungsbereit, die Positionen lagen zum Auftakt jedoch weit auseinander. Sollte bis zum Jahresende keine Einigung erzielt werden, drohen Verzögerungen bei der Anschlussregelung für den zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Tarifvertrag. In einem solchen Fall gilt in der Regel der bisherige Tarifvertrag bis zu einer Neuregelung weiter, sodass für Betriebe zunächst keine unmittelbare Rechtsunsicherheit entsteht. Betriebe und Beschäftigte sollten die weiteren Verhandlungsrunden dennoch in den kommenden Wochen im Blick behalten, um frühzeitig auf ein mögliches Ergebnis reagieren zu können.